Mit Ihrer Spende stärken Sie die politische Arbeit vor Ort in Hennigsdorf.
Der CDU Stadtverband Hennigsdorf finanziert seine politische Arbeit vor Ort überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden engagierter Bürgerinnen und Bürger.
Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie uns:
Jeder Beitrag – egal wie groß oder klein – hilft uns dabei, unsere Arbeit für die Menschen in Hennigsdorf fortzusetzen.
Spenden an politische Parteien sind in Deutschland besonders steuerlich begünstigt. Es gibt zwei Stufen der Berücksichtigung:
Spenden bis 1.650 € pro Person (bzw. 3.300 € bei Zusammenveranlagung) werden gemäß § 34g EStG zu 50 % direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen.
Darüber hinausgehende Spenden bis 1.650 € pro Person (bzw. 3.300 € bei Zusammenveranlagung) können zusätzlich als Sonderausgaben gemäß § 10b EStG geltend gemacht werden.
Bei einer Spende von 100 € erhalten Sie 50 € direkt als Steuerermäßigung zurück. Ihre tatsächliche Belastung beträgt also nur 50 €.
Spendenquittung: Sie erhalten von uns auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung. Für Spenden bis 300 € genügt als Nachweis der Kontoauszug.
Spenden an politische Parteien unterliegen den Regelungen des Parteiengesetzes (PartG). Spenden von natürlichen Personen sind bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Jahr je Spender anonym zulässig. Ab einem Betrag von 1.000 € im Kalenderjahr sind wir gesetzlich verpflichtet, Name und Anschrift des Spenders zu erfassen. Spenden von Unternehmen sind zulässig, Spenden aus dem Ausland (außerhalb der EU) über 1.000 € sowie anonyme Spenden über 500 € sind nach § 25 PartG unzulässig.